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Vertretung

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© Foto: Fotolia, brat82


Vertretung

Ich vertrete Sie gerichtlich und außergerichtlich in meinen Tätigkeitsschwerpunkten.

Dies bedeutet, ich vertrete Sie u. a. in Widerspruchsverfahren oder vor den Sozialgerichten

  • gegen Ihre Gemeinde (Schwerbehindertenangelegenheit),
  • gegen Ihre Krankenkasse (z. B. bei Ablehnung von Heilmitteln oder Hilfsmitteln, in Fragen der Zahlung von Krankengeld) oder
  • gegen Ihre Pflegekasse (wegen des festgestellten Pflegegrades, eines Wohngruppenzuschlags, Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen).
  • gegen Ihre Rentenversicherung bei beantragter Erwerbsminderungsrente,
  • gegen Ihre Unfallversicherung bei Ansprüchen wegen einer Berufskrankheit/ eines Arbeitsunfalls,.

Als Rechtsanwältin bin ich bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen. Dies gilt auch für die Vertretung vor dem Sozialgericht, dem Landessozialgericht sowie dem Bundessozialgericht. Hier vertrete ich Sie in Gerichtsverfahren.

 


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