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Seniorenrecht

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© Foto: Fotolia, contrastwerkstatt


Seniorenrecht

In folgenden Bereichen berate und vertrete ich Sie und Ihre Angehörigen / Bevollmächtigte gern:

  • Arzthaftung, Zahnarzthaftung, Pflegehaftung,
  • Krankenversicherungsrecht (z. B. bei Ablehnung eines Hilfsmittels, Ablehnung eines Heilmittels, z. B. Physiotherapie),
  • Unfallversicherungsrecht,
  • Verfahren in Schwerbehindertenangelegenheiten (Grad der Behinderung – GdB -, Merkzeichen „G“, „aG“, „B“, „RF“, „H“, „Bl“, „Gl“),
  • Pflegeversicherungsrecht (Pflegegrad 1 bis 5, Wohngruppenzuschlag, Zuschuss zu Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, z. B. Badumbau),
  • Heimrecht, Heimhaftung,
  • Elternunterhalt,
  • Betreuungsrecht,
  • Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung,
  • Patientenverfügung.

DAV-Held[1]

Auch wenn Fragen der Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung auch von jungen Menschen verfasst werden können, so zeigt doch die Wirklichkeit, dass Fragen zu diesen Themen meist von Menschen mittleren Alters oder von Senioren gestellt werden.

Zudem gibt es im Seniorenrecht Überschneidungen zu allen anderen Tätigkeitsschwerpunkten. Senioren können gleichzeitig Patient, behinderter Mensch oder pflegebedürftig sein. Daher zählen zum Seniorenrecht zum Beispiel auch das Recht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, das Recht der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung, das Schwerbehindertenrecht. Auch im Fall der Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, berate und vertrete ich Sie.


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