02
Dez
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Um die Öffentlichkeit auf die Probleme von Menschen mit Behinderungen hinzuweisen, wird jedes Jahr am 03. Dezember der internationale Tag der Menschen mit Behinderung begangen. Auch soll der Einsatz für die Rechte und die Selbstbestimmung dieser Menschen gefördert werden. Die Vereinten Nationen hatten das Jahr 1981 als „Internationales Jahr der Behinderten“ ausgerufen. Das „Jahrzehnt der behinderten Menschen“ fand 1983 bis 1993 statt .Der internationale Tag der Behinderten wurde erstmals 1993 ausgerufen. Seit Dezember 2007 wurde er unbenannt in „Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung“.

Aus meiner Kanzlei:

Ein 9-jähriges geistig und körperlich behindertes Kind mit der Pflegestufe III hatte vom Kinderarzt ein Pflegebett mit einem sehr hohen Gitter verordnet bekommen. Es bestand Eigen- und Fremdgefährdung. Das Kind war nicht in der Lage, gefährliche Situationen richtig einzuschätzen. Die Krankenkasse, die den Antrag zur Bewilligung erhielt, lehnte ab. Das von den Eltern durchgeführte Widerspruchsverfahren blieb erfolglos.

Im vorläufigen Rechtsschutz konnte ich zunächst erreichen, dass die Kasse das Pflegebett vorläufig zur Verfügung stellte. Aufgrund der parallel eingereichten Klage durfte die Mandantin das Pflegebett dauerhaft behalten.

 

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