Eine nicht eingeholte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann dann nicht zur Ablehnung der Zahlung von Krankengeld führen, wenn im betreffenden Zeitraum eine tatsächliche Handlungsunfähigkeit vorlag. Diese liegt vor, wenn der Versicherte sich in einem gesundheitlichen Ausnahmezustand befindet, der ihn derart lähmt, dass er gerade noch in der Lage ist, sich um die körperlichen Grundbedürfnisse zu kümmern, nicht jedoch […]
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