06
Mai
Jeder sollte sie haben: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Auch die Erstellung eines Testaments sollte überlegt werden. Gern berate ich Sie ausführlich. Danach erstelle ich Ihre Patientenverfügung nach Ihren Wünschen. Dies gilt auch für Ihre Vorsorgevollmacht und Ihre Betreuungsverfügung.
Sie sollten wissen, wer Erbe wird, wenn kein Testament vorhanden sind. Denn: Sind Sie damit nicht einverstanden, können Sie ein Testament errichten. Auch hierzu berate ich Sie gern.
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