26
Feb
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Gute Nachrichten für Menschen mit Behinderungen:

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Krankenkassen ihnen die besten und modernsten Hilfsmittel finanzieren, die es überhaupt gibt. Das gilt immer für Hilfsmittel, die dem unmittelbaren Ausgleich einer Behinderung dienen.

So müssen beispielsweise Prothesen immer dem neuesten Stand der medizinischen Technik entsprechen, wenn damit die Nachteile einer Behinderung so weit wie möglich ausgeglichen werden können. Ein anderes Beispiel sind sogenannte Fußhebesysteme.

Solche Systeme können etwa an Multipler Sklerose (MS) erkrankten Menschen das Gehen stark erleichtern. Vor allem sinkt damit die Gefahr, zu stolpern oder zu stürzen.

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