Vertretung
Ich vertrete Sie gerichtlich und außergerichtlich in meinen Tätigkeitsschwerpunkten.
Dies bedeutet, ich vertrete Sie u. a. in Widerspruchsverfahren oder vor den Sozialgerichten
- gegen Ihre Gemeinde (Schwerbehindertenangelegenheit),
- gegen Ihre Krankenkasse (z. B. bei Ablehnung von Heilmitteln oder Hilfsmitteln, in Fragen der Zahlung von Krankengeld) oder
- gegen Ihre Pflegekasse (wegen des festgestellten Pflegegrades, eines Wohngruppenzuschlags, Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen).
- gegen Ihre Rentenversicherung bei beantragter Erwerbsminderungsrente,
- gegen Ihre Unfallversicherung bei Ansprüchen wegen einer Berufskrankheit/ eines Arbeitsunfalls,.
Als Rechtsanwältin bin ich bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen. Dies gilt auch für die Vertretung vor dem Sozialgericht, dem Landessozialgericht sowie dem Bundessozialgericht. Hier vertrete ich Sie in Gerichtsverfahren.