05
Nov
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Der Bundestag hat heute ein neues Hospiz- und Palliativgesetz beschlossen. Bisher erhalten Hospize einen Zuschuss in Höhe von 90% ihrer Kosten. Den Rest müssen die Dienste aus Spenden erhalten. Dieser Zuschuss wird sich jetzt auf 95% erhöhen. Auch der Mindesttagessatz wird erhöht. Krankenhäuser mit Palliativstationen können dies gesondert abrechnen. Dies gilt auch, wenn sie mit externen Palliativteams zusammenarbeiten Pflegeheime sind künftig verpflichtet, mit Hospizdiensten zusammenzuarbeiten.

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