Behindertenrecht
Sie haben einen Bescheid über die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch erhalten haben und Sie möchten diesen Bescheid rechtlich überprüfen lassen? Hierzu berate und vertrete ich Sie gern. Ebenso wenn Ihnen die Anerkennung versagt wurde.
Sind alle Behinderungen berücksichtigt worden? Ist der Grad der Behinderung zutreffend und rechtmäßig festgestellt worden?
Sie haben ein Merkzeichen („G“, „aG“, „B“, „H“, „RF“, „Bl“, „Gl“) beantragt und haben es nicht erhalten? Auch hier vertrete ich Ihre Interessen gern – sei es im Widerspruchsverfahren, sei es vor Gericht.
In folgenden Bereichen berate und vertrete ich Sie oder Ihre Angehörigen / Bevollmächtigten gern:
- Arzthaftung, Zahnarzthaftung, Pflegehaftung,
- Schwerbehindertenrecht
- Krankenversicherungsrecht,
- Unfallversicherungsrecht,
- Pflegeversicherungsrecht,
- Heimrecht, Heimhaftung,
- Elternunterhalt,
- Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz,
- Betreuungsrecht,
- Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung,
- Patientenverfügung.