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Der Einzel-GdB bei einem Lymphödem richtet sich nach dem Ausmaß der Erkrankung: Besteht keine „wesentliche Funktionsbehinderung“, aber ist es notwendig, eine Kompressionsbandage zu tragen, so ist ein GdB von 0 bis 10 festzustellen. Liegt eine Vergrößerung des Umfangs eines Beines oder eines Armes von mehr als 3 cm vor, so besteht je nach dem Ausmaß […]

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