AOK Baden-Württemberg wurde bis zur endgültigen Entscheidung verpflichtet, die Kosten für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung für ein schwerstbehindertes Kind zu übernehmen Das Landessozialgericht Stuttgart hat die AOK Baden-Württemberg im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet, häusliche Krankenpflege für ein schwerstbehindertes Mädchen zu gewähren. Über den Eilantrag der Eltern des Kindes ist im Rahmen einer Folgenabwägung zu entscheiden. Hierbei […]
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