Vertretung
Ich vertrete Sie gerichtlich und außergerichtlich in meinen Tätigkeitsschwerpunkten.
Dies bedeutet, ich vertrete Sie u. a. in Widerspruchsverfahren oder vor den Sozialgerichten
- gegen Ihre Gemeinde (Schwerbehindertenangelegenheit),
- gegen Ihre Krankenkasse (z. B. bei Ablehnung von Heilmitteln oder Hilfsmitteln, in Fragen der Zahlung von Krankengeld) oder
- gegen Ihre Pflegekasse (wegen des festgestellten Pflegegrades, eines Wohngruppenzuschlags, Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen).
Als Rechtsanwältin bin ich bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen. Dies gilt auch für die Vertretung vor dem Sozialgericht, dem Landessozialgericht sowie dem Bundessozialgericht. Hier vertrete ich Sie in Gerichtsverfahren.
Im Rahmen von Arzthaftungsansprüchen vertrete ich Sie vor den Amts- , Land- und Oberlandesgerichten.