War die Pflegeversicherung verpflichtet, auf die Notwendigkeit eines Höherstufungsantrags auch ohne Nachfrage des Betroffenen (bzw. dessen gesetzlicher Vertreter) hinzuweisen, so kann auch rückwirkend eine höhere Pflegestufe bewilligt werden. Das Urteil des Landessozialgerichts NRW vom 20.05.2015 ist rechtskräftig. Bei dem Urteil ging es um ein pflegebedürftiges Kind, das unter partieller Trisomie mit Entwicklungsverzögerung leidet. Das Landessozialgericht […]
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