Den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartner in Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge und in Fürsorgeangelegenheiten hat der Bundesrat am 14.10.2016 beschlossen. Danach soll der Ehegatte / Partner befugt sein, Fragen in Gesundheitsangelegenheiten zu regeln, also z. B. Behandlungs- oder Heimverträge abzuschließen. Der Arzt soll automatisch von seiner Schweigepflicht gegenüber dem Ehegatten / Partner entbunden sein.
Damit könnte der Eindruck entstehen, eine Vorsorgevollmacht sei nicht mehr notwendig. Hier ist festzustellen, dass nach dem Gesetzesentwurf der Ehegatte / Partner nur in Gesundheitsangelegenheiten bevollmächtigt ist.
Eine Vorsorgevollmacht ist daher auch nach Inkrafttreten des Entwurfs notwendig.
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