25
Okt
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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 6 K 4574/18) hat entschieden, dass auch dann eine (Neu-)Erteilung der Fahrerlaubnis möglich ist, wenn der Betroffene ärztlich verschriebenes Medizinal-Cannabis einnehme und zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sei. Ein Gutachter hatte dem Kläger die psycho-physische Leistungsfähigkeit trotz Cannabis-Konsums bescheinigt.

Anders als bei illegalem Cannabiskonsum könne derjenige, der ärztlich verschriebenes Medizinal-Cannabsi einnehme, zum führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein.

Bei einer Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis komme es für die Frage der Fahreignung darauf an, ob der Betroffene

  • Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung einnimmt,
  • keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind,
  • die Grunderkrankung für sich genommen der sicheren Verkehrsteilnahme nicht im Wege steht und
  • der Betroffene verantwortlich mit dem Medikament umgeht, insbesondere nicht fährt, wenn die Medikation verändert wird.

Der Betroffene muss jedoch damit rechnen, dass ihn die zuständig Behörde nach einiger Zeit auffordert, seine Eignung erneut nachzuweisen.

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